Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von den obligatorischen Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen. Die Leistungen werden den Kostenträgern direkt in Rechnung gestellt. Die Krankenkasse fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.
Verordnungsformular
Für die ärztliche Verordnung von Ergotherapie gibt es ein einheitliches verbindliches Formular, das hier heruntergeladen werden kann.
Scoreblatt
Für die Verordnung von Ergotherapie bei Entwicklungsstörungen der Motorik (F82) wurde dieses Scoreblatt entwickelt. Es muss vom verordnenden Arzt ausgefüllt werden.
Ergotherapeutische Abklärungen resp. Befunderhebungen
Um zu evaluieren, ob eine ergotherapeutische Behandlung sinnvoll wäre, kann eine ergotherapeutische Abklärung resp. Befunderhebung durchgeführt werden. Dafür muss keine Kostengutsprache von der Krankenkasse eingeholt werden. Es wird aber eine ärztliche Verordnung über max. 2 Sitzungen benötigt.