Erkrankungen und Verletzungen des Nervensystems können sensorische und motorische Fähigkeiten, neuropsychologische Funktionen, psychisches und soziales Erleben beeinträchtigen und betroffene Menschen in ihrer Selbstständigkeit einschränken.
Behandelt werden PatientInnen mit
Schlaganfall
Schädel-Hirn-Trauma
Hirntumor
Querschnittlähmung
Multiple Sklerose
Parkinson-Syndrom
Amyotrophe Lateralsklerose
Periphere Nervenläsionen
Entzündliche Erkrankungen des Gehirns
u.v.m.
Ergotherapie wird eingesetzt, wenn ein Kind
In seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung gegenüber Gleichaltrigen zurückbleibt
Eine neurologische Erkrankungen hat (z.B. Cerebralparese, Lähmungen, Schädigungen der Wirbelsäule,…)
Unter einer Wahrnehmungsstörungen leidet (z.B. AD(H)S oder Autismus)
Durch die Schädigung eines oder mehrerer Sinnesorgane beeinträchtigt ist.
Es werden auch ergotherapeutische Befunderhebungen bei grob- und feinmotorischer Entwicklungsstörung (ICD-10 F82. = UEMF) durchgeführt, um zu evaluieren, ob eine ergotherapeutische Behandlung sinnvoll wäre.
Vermeiden von Folgeschäden durch die Krankheit und Verlangsamung des Fortschreitens der Erkrankung
Training der Grob-, Fein- und Graphomotorik sowie der Körperkoordination
Verarbeitung von Sinnesreizen, Förderung der Wahrnehmungsverarbeitung
Schulung alltagspraktischer Fertigkeiten (z.B. Anziehen, Umgang mit Besteck, Körperpflege, Zubereitung von Mahlzeiten, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel,…)
Förderung neuropsychologischer Fähigkeiten (z.B. räumliche Wahrnehmung, Konzentration, Arbeitsgedächtnis, Handlungsplanung,…)
Wiedererlangen beeinträchtigter Funktionen oder das Erlernen von Ersatzstrategien bei nicht wiederkehrenden Funktionen
Stärkung des Selbstvertrauens
Versorgung mit Hilfsmitteln
Beratungen